Rolf Lohrmann
Maler- und Lackierermeister
Steuerbonus
Steuerbonus für Privatpersonen - Seit 1. Januar 2006 sind Handwerkerleistungen von der Einkommensteuer absetzbar. Privatpersonen können nun Arbeitskosten für Erhaltungs-, Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen bei ihrer Steuererklärung angeben.
Update: Mit der Entscheidung von Bundestag und Bundesrat hat das Konjunkturpaket der Bundesregierung alle parlamentarischen Hürden genommen. Damit wird der bislang gültige Steuerbonus zum 1. Januar 2009 auf 20 Prozent von 6000 Euro verdoppelt. Pro Jahr kann damit jeder Privathaushalt maximal 1200 Euro (maximal 20 Prozent von 6.000 Euro) steuerfrei geltend machen.Anrechenbar sind nur die Arbeitskosten des Handwerkers sowie die anteilige Mehrwertsteuer, nicht jedoch Materialkosten oder Lieferware. Der Steuerbonus kann auch immer erst im darauf folgenden Jahr gelten gemacht werden, für 2014 also im nächsten Jahr. |
Voraussetzungen - Voraussetzung für die Gewährung des Steuervorteils ist die Vorlage einer Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, auf der die Kosten für die Arbeitskraft separat aufgeführt sind. Die anteilige Mehrwertsteuer der Arbeitskraftkosten ist ebenfalls steuerbegünstigt, wenn sie separat auf der Rechnung aufgeführt ist. Außerdem muss der Einkommensteuererklärung ein Zahlungsnachweis über die Handwerkerleistung – beispielsweise ein Kontoauszug – beigelegt werden. |
Beispielberechnung - Der Steuerbonus kann nur für Arbeitskosten berücksichtigt werden. Streicht beispielsweise ein Maler Ihre Wohnung und berechnet dafür an reinen Arbeitskosten 1.000 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer von derzeit 19 Prozent, also 1.190 Euro, so können Sie von diesen 1.190 Euro 20 Prozent steuerfrei geltend machen, also 238 Euro. |
Sollten Sie weitergehende Fragen zum Steuerbonus für Handwerkerrechnungen haben, sprechen Sie uns einfach an. |